{"id":1533,"date":"2023-03-01T17:03:12","date_gmt":"2023-03-01T16:03:12","guid":{"rendered":"https:\/\/www.ifu-frechen.de\/?p=1533"},"modified":"2023-03-01T17:04:11","modified_gmt":"2023-03-01T16:04:11","slug":"klares-nein-zur-anhebung-der-kreisumlage","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.ifu-frechen.de\/?p=1533","title":{"rendered":"Klares &#8222;Nein&#8220; zur Anhebung der Kreisumlage"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Fidelis Thywissen, Vorsitzender des Arbeitskreis Wirtschaft H\u00fcrth (AWH) und Professor Dr. J\u00fcrgen H\u00f6ser, Vorsitzender der Interessenvereinigung Frechener Unternehmen (IFU), haben sich, in einem gemeinsamen offenen Brief, an Landrat Frank Rock gewandt und sich klar gegen die Mehrbelastung der Kreiskommunen durch eine Anhebung des Kreisumlagesatzes ausgesprochen. Sie bef\u00fcrchten eine Anhebung der Grundsteuer B in den Kommunen. In der \u201eschwersten Haushaltskrise seit Jahrzehnten\u201c w\u00fcrde eine solche Ma\u00dfnahme die Existenz vieler Unternehmen im Kreis bedrohen.<\/strong><br><\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-full\"><img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" width=\"509\" height=\"339\" src=\"https:\/\/www.ifu-frechen.de\/wp-content\/uploads\/2023\/03\/AWH-und-IFU.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-1534\" srcset=\"https:\/\/www.ifu-frechen.de\/wp-content\/uploads\/2023\/03\/AWH-und-IFU.jpg 509w, https:\/\/www.ifu-frechen.de\/wp-content\/uploads\/2023\/03\/AWH-und-IFU-300x200.jpg 300w\" sizes=\"(max-width: 509px) 100vw, 509px\" \/><figcaption class=\"wp-element-caption\">Professor Dr. J\u00fcrgen H\u00f6ser (links) von der IFU und Fidelis Thywissen von der AWH haben Landrat Frank Rock in einem gemeinsamen Brief die m\u00f6glichen Folgen einer Anhebung der Kreisumlage klargemacht. <em>Foto: IFU\/AWH<\/em><\/figcaption><\/figure>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Hier der Brief im genauen Wortlaut:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Sehr geehrter Herr Landrat Rock,<br>gemeinsam mit dem Kreisk\u00e4mmerer haben Sie am 8. Dezember 2022 den Entwurf des Kreishaushaltes f\u00fcr die Jahre 2023 und 2024 eingebracht. Der Haushaltsplanentwurf sieht dabei im Ergebnisplan f\u00fcr 2023 Ertr\u00e4ge in H\u00f6he von 650.206.100 \u20ac und Aufwendungen mit einem Gesamtbetrag von 674.839.750 \u20ac und f\u00fcr 2024 Ertr\u00e4ge in H\u00f6he von 679.116.300 \u20ac und Gesamtaufwendungen in H\u00f6he von 687.459.300 \u20ac vor. Nach Planung der Verwaltung sollen die Deckungsl\u00fccken im jeweiligen Haushaltsjahr durch die Entnahme aus der Ausgleichsr\u00fccklage gedeckt werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Haushaltssatzung im urspr\u00fcnglichen Entwurf sieht ebenfalls vor, den Kreisumlagesatz von 31,50 % im Jahr 2022 in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 auf 33,20 % anzuheben. Nach Berechnungen der Verwaltung entspricht dies \u2013 in Kombination mit den gestiegenen Umlagegrundlagen \u2013 defacto einer Mehrbelastung f\u00fcr die angeschlossenen zehn Kommunen des Rhein-Erft-Kreises allein f\u00fcr das Haus\u00achaltsjahr 2023 von etwa 43 Mio. Euro. Als Begr\u00fcndung f\u00fcr die vorgeschlagenen Kreisumlagesatz-erh\u00f6hungen dient das strukturelle Defizit des Kreishaushaltes, welches schon ohne die corona-bedingten Lasten besteht. Im Vordergrund stehen hier h\u00f6here Personalkosten und Erh\u00f6hungen im Sozialbereich.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Durch das Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie und dem Krieg gegen\u00fcber der Ukraine folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz \u2013 NKF-CuIG) sind Kommunen und Umlageverb\u00e4nde verpflichtet, corona- und kriegsbedingte Sch\u00e4den in ihren Haushalten zu isolieren und in Form eines au\u00dferordentlichen Ertrages in die Haushaltsplanungen aufzunehmen. Hierbei handelt es sich lediglich um eine rein bilanzielle Ma\u00dfnahme, um den Haushaltsausgleich herbeizuf\u00fchren. Ab dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt eine lineare Abschreibung dieser Bilanzierungshilfe \u00fcber l\u00e4ngstens 50 Jahre, sofern nicht von dem Recht Gebrauch gemacht wird, im Jahr 2025 f\u00fcr die Aufstellung der Haushaltssatzung 2026 die Bilanzierungshilfe ganz oder teilweise gegen das Eigenkapital erfolgsneutral auszubuchen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Aus Sicht der Wirtschaft befinden sich die Kommunen \u2013 und dies gilt nicht nur f\u00fcr die Kommunen im Rhein-Erft-Kreis \u2013 in der schwersten Haushaltskrise seit Jahrzehnten. Kommunale Handlungsspielr\u00e4ume bestehen kaum noch. Grund daf\u00fcr sind die seit Jahren stetig steigenden und kommunal finanzierten Aufwendungen f\u00fcr soziale Leistungen und die durch die Finanz- und Wirtschaftskrise wegbrechenden Steuereinnahmen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">So klagen zum einen Kommunen unter dem Stichwort \u201eKonnexit\u00e4tsausgleich\u201c \u00fcber Aufgabenver-schiebungen zu ihren Lasten wie z. B. bei den Kosten f\u00fcr die Fl\u00fcchtlinge (sei es durch den Bund, sei es durch die L\u00e4nder) bei gleichzeitig unzureichender Finanzierung der jeweils wahrzunehmenden Aufgaben. Zum anderen klagen kommunale Gebietsk\u00f6rperschaften \u00fcber eine insgesamt unzureichende Finanzausstattung und zuletzt befinden sich Kreise und kreisangeh\u00f6rige Gemeinden in einem finanziellen Zwangsverband, da \u00fcber die Kreisumlage die \u2013 notorisch unterfinanzierten \u2013 Gemeinden ihren Beitrag zur Finanzierung der Kreise aufbringen m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Aus unserer Sicht ist es in der aktuellen Situation dringend geboten, jegliche Mehrbelastung auf kommunaler Ebene zu vermeiden. Da schon die Kommunen im Rhein-Erft-Kreis im Falle einer Umlage-erh\u00f6hung durch den Kreis angek\u00fcndigt haben, unter Umst\u00e4nden gezwungen werden, ihrerseits den Hebesatz f\u00fcr die Grundsteuer B nach oben anzupassen, k\u00e4me es unweigerlich zu dieser Mehrbelastung. Schon jetzt stehen viele der Unternehmen vor der Existenzfrage und k\u00f6nnen kaum ihre Verpflichtungen decken, womit die vorhandenen Reserven kontinuierlich sinken und in naher Zukunft aufgebraucht sind. Die unmittelbaren Folgen sind nicht nur Leerst\u00e4nde in den Innenst\u00e4dten verbunden mit fehlenden Einnahmen auf kommunaler Ebene z.B. bei der Gewerbesteuer, sondern auch zus\u00e4tzliche Kosten im Sozialbereich. Indirekt w\u00fcrde dies auch den Kreis treffen, da die Umlagegrundlage f\u00fcr die Kreisumlage unmittelbar auf die Steuerkraft der angeschlossenen Kommunen ansetzt. Das strukturelle Defizit w\u00fcrde eher gr\u00f6\u00dfer werden als mit einer kurzfristigen Erh\u00f6hung des Umlagesatzes zum aktuellen Zeitpunkt gewollt. Letztendlich lassen sich die kommunalen Haushalte (und damit auch der Haushalt des Rhein-Erft-Kreises) nur \u00fcber Wachstumseffekte der Wirtschaft wieder auf den richtigen Weg bringen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dies entbindet die kommunale Familie aber auch nicht, schon jetzt \u00fcber die Optimierung von Prozessen und andere Synergieeffekte zur Entlastung des Haushaltes nachzudenken, weiter zu suchen und umzusetzen. Hier hat der Rhein-Erft-Kreis in der Vergangenheit schon einiges geleistet, weitere Anstrengungen zur Schlie\u00dfung der strukturellen L\u00fccke sind aber notwendig.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In \u00dcbereinstimmung mit den B\u00fcrgermeistern der angeschlossenen Kommunen sind wir die Meinung, dass das vorhandene Wahlrecht bei der Inanspruchnahme der R\u00fccklage zur Entlastung der Kommunen und damit indirekt der Wirtschaft genutzt werden sollte. Bei einer Gesundung der Wirtschaft lassen sich R\u00fccklagen in naher Zukunft wieder auff\u00fcllen und der Generationengerechtigkeit Gen\u00fcge tun.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Fidelis Thywissen, Vorsitzender des Arbeitskreis Wirtschaft H\u00fcrth (AWH) und Professor Dr. J\u00fcrgen H\u00f6ser, Vorsitzender der Interessenvereinigung Frechener Unternehmen (IFU), haben sich, in einem gemeinsamen offenen Brief, an Landrat Frank Rock gewandt und sich klar gegen die Mehrbelastung der Kreiskommunen durch eine Anhebung des Kreisumlagesatzes ausgesprochen. Sie bef\u00fcrchten eine Anhebung der Grundsteuer B in den Kommunen. [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":6,"featured_media":1014,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"ngg_post_thumbnail":0,"footnotes":""},"categories":[1,3,2],"tags":[],"class_list":["post-1533","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-allgemein","category-mit-bild","category-news"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.ifu-frechen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1533","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.ifu-frechen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.ifu-frechen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ifu-frechen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/6"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ifu-frechen.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1533"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.ifu-frechen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1533\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1535,"href":"https:\/\/www.ifu-frechen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1533\/revisions\/1535"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ifu-frechen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/1014"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.ifu-frechen.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1533"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ifu-frechen.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1533"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ifu-frechen.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1533"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}